Lexikon ...

Hier finden Sie eine Erklärung einiger Fachbegriffe und Abkürzungen von A bis Z:

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A

Allgemeine Stromversorgung
Die allgemeine Stromversorgung ist eine Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz oder aus einem dem öffentlichen Netz gleichgestellten bzw. gleichwertigen Netz. An die Versorgungssicherheit sind keine besonderen Anforderungen gestellt.

Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung sind solche, an denen bei Ausfall der allgemeine Beleuchtung eine unmittelbare Unfallgefahr besteht oder von denen besondere Gefahren für Dritte ausgehen können, z.B. durch heiße Materialien, Radioaktivität oder schnellaufende Maschinen.

B

BayBO
Bayerische Bauordnung (hier download). Sie gilt für (fast) alle Bauvorhaben, egal ob es nur der Wintergarten im Reihenhaus ist oder die Empfangshalle vom Flughafen. Ausnahmen sind z.B. Autobahnen oder Bahnanlagen. Zuständig für die Bauordnung ist die Oberste Baubehörde, in Bayern z.B. im Innenministerium angesiedelt.

BGV A3
Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" des -> HVBG

BHKW
Blockheizkraftwerk; Kombination aus Verbrennungskraftmaschine (z.B. Gasmotor) und Stromerzeuger (z.B. Synchrongenerator). Erzeugt gleichzeitig elektrische und thermische Energie.

Blitzschutzsystem
Ein Blitzschutzsystem (LPS) ist das gesamte System für den Schutz einer baulichen Anlage und ihres Inhalts gegen die Auswirkungen direkter Blitzeinschläge. Es besteht sowohl aus dem Äußeren Blitzschutz (Fangeinrichtung, Ableitung, Erdungsanlage) als auch aus dem Inneren Blitzschutz (Überspannungsschutz, Blitzschutzpotentialausgleich).

BMA
Brandmeldeanlage

BSV
Batteriegestützte Sicherheitsstromversorgung; siehe auch -> ZSV

C

D

E

ELA
Elektroakustische Alarmierungsanlage

Elektrofachkraft
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit
EfT ist jemand, der eine nichtelektrische Ausbildung vorweist und dann durch eine theoretische und praktische Ausbildung begrenzte Kenntnisse und Fertigkeiten der Elektrotechnik erwirbt. Sie kann dann gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen.

Elektrotechnisch unterwiesene Person
Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

EltBauV
Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen

Ersatzbeleuchtung
Die Ersatzbeleuchtung ersetzt die Allgemeine Beleuchtung im Fehlerfall. Im Gegensatz zur -> Sicherheitsbeleuchtung werden von behördlicher Seite keine besondere Anforderungen hinsichtlich verwendete Stromquelle, Beleuchtungsstärke, Umschaltzeit oder Betriebsdauer gestellt.

Ersatzstromversorgung
Ersatzstromversorgung ist eine Stromversorgung, die für die Weiterführung des Betriebes die Aufgabe der allgemeinen Stromversorgung für eine festgelegte Zeit übernimmt. Die Anforderun-gen an Umschaltzeit, Spannungsqualität, Versorgungsdauer sowie versorgte Anlagen richten sich ausschließlich nach dem Wunsch des Betreibers. Eine Notwendigkeit, z.B. aufgrund behörd-licher oder gesetzlicher Anforderungen, besteht nicht


EUP
-> Elektrotechnisch unterwiesene Person

F

G

GUV
Gemeinde - Unfall - Versicherungsverband; Träger der gesetzl. Unfallversicherung im öffentlichen Dienst

H

HVBG
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften; Träger der gesetzl. Unfallversicherung im gewerblichen Bereich

I

J

K

L

LAR
siehe -> MLAR

LPS
Lightning Protection System; siehe -> Blitzschutzsystem

M

MLAR
Muster - Leitungsanlagenrichtlinie; in den Ländern vielfach als technische Baubestimmung oder Verwaltungsvorschrift ins Baurecht übernommen. (hier download)

N

Notbeleuchtung
vielfach verwendeter Begriff für -> Sicherheitsbeleuchtung

Notwendige Sicherheitseinrichtung
Notwendige Sicherheitseinrichtungen sind Einrichtungen, die im Gefahrenfall (insbesondere im Brandfall) der Sicherheit der Personen dienen und die aufgrund allgemein geltender oder im Einzelfall erhobener bauordnungsrechtlicher Anforderungen vorzusehen sind und einer Sicherheitsstromversorgung bedürfen. Hierzu können z.B. gehören: Sicherheitsbeleuchtung, Anlagen zur Löschwasserversorgung, Feuerwehraufzüge, Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (RWA), Einrichtungen zur Alarmierung, CO-Warnanlagen etc.

Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung liegt dann vor, wenn die Nutzung eines Gebäudeteiles derart verändert wird, daß andere VDE – Bestimmungen als bisher zur Beurteilung herangezogen werden müs-sen, z.B. wenn ein Bürobereich in eine Arztpraxis umgewandelt wird oder wenn aus einer Schlosserei eine Schreinerei wird.

O

P

PrüfVBau
Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (hier download)

Q

R

S

Sicherheitsbeleuchtung
Dient im Falle eines Ausfalls der allgemeinen Beleuchtung hauptsächlich zur Sicherhstellung der Flucht- und Rettungswege. Im Gegensatz zur -> Ersatzbeleuchtung werden Anforderungen hinsichtlich Stromquelle, Beleuchtungsstärke, Umschaltzeit oder Betriebsdauer gestellt.

Sicherheitsstromversorgung
Die elektrische Anlage der Sicherheitsstromversorgung besteht aus den Sicherheitsstromquellen, zugehörigen Schalteinrichtungen, Verteilern, Verteilungs- und Verbraucherstromkreisen bis zu den Anschlußklemmen der zu versorgenden Einrichtungen. Sie versorgt bei Störung der Allge-meinen Stromversorgung für eine begrenzte Zeit notwendige Sicherheitseinrichtungen. Die An-forderung an eine Sicherheitsstromversorgung resultiert im allgemeinen aus gesetzlichen Forderungen

SPrüfV
Sicherheitsanlagenprüfverordnung; Prüfugng notwendiger Sicherheitseinrichtungen (hier download)

SVBau
Verordnung über die verantwortlichen Sachverständigen im Bauwesen; mittlerweile erstezut durch -> PrüfVBau (hier download)

T

Technische Baubestimmung
Norm, Vorschrift, Richtlinie, Technische Regel oder ähnliches, die durch die zuständige Oberste Baubehörde verbindlich mit in die Bauordnung aufgenommen wurde. Diese Regeln sind in der "Liste der Technischen Baubestimmungen" zusammengefasst und von der Baubehörde ggf. ergänzt oder kommentiert. (hier download)

U

UVV
Unfallverhütungsvorschrift, herausgegeben von den gesetzlichen Unfallversicherern (z.B. -> HVBG, -> GUV)

USV
Eine USV – Anlage ist eine Unterbrechungsfreie StromVersorgung. Unterbrechungsfrei ist jedoch nicht immer mit 0 ms Umschaltzeit gleichzusetzen, es kann durchaus eine kurze Unterbrechung der Stromversorgung auftreten. Die zulässige Zeit der Unterbrechung sowie die Grenzwerte für z.B. Spannungs- oder Frequenzstabilität richten sich nach den Anforderungen der versorgten Verbraucher. USV – Anlagen können als statische Anlagen ausgeführt sein (z.B. Batterieanlagen mit Wechselrichter) oder als dynamische Anlagen (z.B. Motor – Generator – Sätze).

V

VDE
Verband Deutscher Elektrotechniker

VDE - Bestimmung

W

Wesentliche Änderung
Eine wesentliche Änderung einer elektrischen Anlage liegt dann vor, wenn über die normale In-standhaltung hinausgehende Tätigkeiten durchgeführt werden, z.B. Erweiterung der Anlagen, Sanierung von Gebäudeteilen etc

X

Y

Z

ZSV
Der Begriff ZSV wird hauptsächlich in medizinisch genutzten Bereichen verwendet und steht für Zusätzliche SicherheitsstromVersorgung. ZSV – Anlagen finden hauptsächlich für die Versorgung von OP – Leuchten oder anderen unverzichtbaren Leuchten Anwendung, können jedoch auch für sonstige medizinische Geräte und Einrichtungen verwendet werden, die eine besonders sichere Stromversorgung erfordern. Es bestehen Anforderungen an die Qualität der Ausgangsspannung. Die zulässige Umschaltzeit liegt üblicherweise bei maximal 0,5 Sekunden, ZSV – Anlagen können jedoch auch als USV ausgeführt sein.

Siehe auch -> BSV