Allgemeine Geschäftsbedingungen
IB SSV Ingenieur- & Sachverständigenbüro
für Sicherheit & Stromversorgung GmbH
Geschäftsbereich Ausbildung / Schulung

Geltungsbereich / Allgemeines

Diese AGB gelten für die Abwicklung von Seminaren und Lehrgängen in internen und externen Schulungsräumen sowie bei Inhose – Schulungen.

Anmeldung

Anmeldungen müssen immer schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Teilnehmerzahl ist in der Regel begrenzt, daher werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Anmeldung wird unmittelbar nach Eintreffen schriftlich bestätigt und ist dann verbindlich.

Abmeldung

Es ist grundsätzlich möglich, von der Veranstaltung zurückzutreten oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Ein Rücktritt von der Abmeldung muß schriftlich oder per Fax erfolgen und spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingegangen sein. Bei einer Abmeldung nach dieser Frist berechnen wir 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten. Beim Fernbleiben am Seminartag oder bei vorzeitiger Beendigung des Seminars durch den Teilnehmer ist der gesamte Seminarpreis zu zahlen.

Durchführung vonAufträgen

Das IB SSV behält sich den Wechsel von Dozenten und Durchführungsorten sowie Terminänderungen und Änderungen im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

Seminare werden erst nach Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl durchgeführt.

Das IB SSV behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die es nicht selbst zu vertreten hat (z.B. Erkrankung eines Dozenten), zu verschieben oder abzusagen. Bereits bezahlte Teilnehmergebühren werden bei Lehrgangsausfall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Auf Wunsch führen wir auch Seminare für Ihr Unternehmen in Ihrem Hause durch. Voraussetzung dafür ist, daß ein geeigneter Raum mit der üblichen Ausstattung kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Der jeweilige Umfang wird einzelvertraglich festgelegt.

Urheberrecht

Teilnehmer erhalten während der Seminare umfangreiche Unterlagen. Alle Rechte an diesen Unterlagen oder Teilen daraus verbleiben bei dem IB SSV bzw. bei den Dozenten. Die Vervielfältigung der Unterlagen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des IB SSV erlaubt.

Zahlungsbedingungen

Die jeweils gültigen Teilnahmegebühren sind dem jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm oder den Einzeleinladungen zu entnehmen. Der Rechnungsbetrag beinhaltet die Kosten für die Veranstaltungsteilnahme, die Pausengetränke und die Lehrmittel. Eventuell anfallende Übernachtungskosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

Die in Rechnung gestellten Entgelte sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Während des Verzugs des Auftraggebers hat das IB SSV für den offenen Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch gegen den Auftraggeber in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. Der Auftraggeber kommt durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, kommt der Auftraggeber mit Ablauf des Zahlungszieles in Verzug. § 286 BGB bleibt unberührt.

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Haftung

Das IB SSV haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl für die von den Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände.

Jede Veranstaltung wird nach dem zum Zeitpunkt der Einladung gültigen Stand der Technik vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertbarkeit der erworbenen Kenntnisse wird keine Haftung übernommen.

Datenschutz

Die Daten der Auftraggeber und der Teilnehmer werden über EDV erfasst und nur für interne Zwecke verwendet.

Von schriftlichen Unterlagen, die dem IB SSV zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf das IB SSV Abschriften zu seinen Akten nehmen.

Das IB SSV wird Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.

Sonstiges

Erweist sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gerichtsstand ist Schwabach.

Stand 04.01.2005