Allgemeine Geschäftsbedingungen
IB SSV Ingenieur- & Sachverständigenbüro
für Sicherheit & Stromversorgung GmbH
Geschäftsbereich Prüfungs- und Gutachtertätigkeit

Geltungsbereich, Allgemeines

Diese AGB gelten für die Erbringung technischer Dienstleistungen, insbesondere auf den Arbeitsgebieten Technische Überwachung und Beratung, Bau-, Betriebs-, Elektro-, Gebäude-, Förder- und Anlagentechnik, sowie Arbeitsschutz. Sie werden in der Regel in der Form von Gutachten, Prüfungen, Messungen und speziellen Ausbildungen erbracht.

Die Gesellschaft erbringt ihre Dienstleistungen neutral, unabhängig und frei von fachlichen Weisungen Dritter.

Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter des IB SSV oder der von ihnen eingeschalteten Sachverständigen sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel

Durchführung von Aufträgen

Die von dem IB SSV angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Gutachten werden erstellt nach den anerkannten Regeln der Technik. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Der Umfang der Arbeiten des IB SSV wird bei der Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen ihm nicht mehr zugemutet werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

Die angegebenen Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Urheberrecht

Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrages Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen u.ä. erstellt werden, die dem Schutz des Unterheberrechts unterliegen, räumt das IB SSV dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht mit übertragen, insb. ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen u.ä. zu verändern (bearbeiten) oder diese außerhalb seines Geschäftsbetriebes irgendwie zu nutzen.

Zahlungsbedingungen

Für die Berechnung der Leistungen gelten die vor Vertragsabschluß vereinbarten Entgelte, soweit nicht ausdrücklich eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist.

Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden.

Die in Rechnung gestellten Entgelte sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Während des Verzugs des Auftraggebers hat das IB SSV für den offenen Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch gegen den Auftraggeber in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. Der Auftraggeber kommt durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, kommt der Auftraggeber mit Ablauf des Zahlungszieles in Verzug. § 286 BGB bleibt unberührt.

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Haftung

Die Gewährleistung des IB SSV umfaßt nur die ihr ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen.

Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt das IB SSV keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Auch in letzterem Fall wird die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.

Datenschutz

Die Daten der Auftraggeber werden über EDV erfaßt und nur für interne Zwecke verwendet.

Von schriftlichen Unterlagen, die dem IB SSV zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf das IB SSV Abschriften zu seinen Akten nehmen.

Das IB SSV wird Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.

Sonstiges

Erweist sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gerichtsstand ist Schwabach.

Stand 04.01.2005